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Arbeitskarte  bitte ausdrucken und nach getaner Arbeit ausgefüllt bis spätenstens Ende Oktober des lfd. Jahres in den im Vereinsheim angebrachten Briefkasten stecken, oder bei der Vorstandschaft abgeben.

Laut Satzung hat jedes aktive Mitglied ab dem 18. Lebensjahr die Pflicht, 7 Arbeitsstunden pro Jahr (März bis Oktober) zu leisten.  Nicht geleistete Stunden werden dem Mitglied mit 15,00 Euro berechnet.

Arbeitsstunden können auf folgende Weise abgeleistet werden:

  1. im Frühjahr – Mithilfe bei der Instandsetzung der Tennisplätze
  2. im Frühjahr – Mithilfe beim Frühjahrputz im Vereinsheim und Pergola
  3. während der Saison Pflege der Grünanlage – Gras mähen, Hecken zurückschneiden, Laub zusammenrechen etc. (diese Arbeiten sollten vorab mit der Vorstandschaft abgeklärt werden).
  4. während der Saison Hüttendienst (14 tägig oder pro Monat). Hüttendienst bedeutet, den Boden fegen und bei Bedarf nass wischen, Thekenbereich sauber halten, Getränke auffüllen, Leergut aufräumen, Papierkörbe im Außenbereich leeren, rechtzeitig sowohl den gelben Sack als auch den Restmüll zur Abholung an die Straße stellen, Hand- und Spültücher waschen und bei Bedarf Fenster reinigen, Pergola sauber halten.
  5. Plätze winterfest machen
  6. Vereinsheim winterfest machen
  7. Es kann auch von der Vorstandschaft angesetzte Arbeitseinsatze geben, die künftig per E-Mail und hier in der Terminvorschau gemeldet werden.
 
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Spielmöglichkeiten

Mai bis Oktober
Sonnenauf- bis Sonnenuntergang

 

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